Politik und Recht

Dienstag, 22. Februar 2011

Unwissenheit

Aus der Diskussion um den Herr von und zu Guttenberg an sich halte ich mich heraus.
Aber es gibt einige Sachen, wo man denken sollte, das gerade Juristen nachdenken.
So wurde in diesem Blog die Meinung geäußert, das sich der Herr von und zu strafbar gem. § 132 a StGB machen würde.
Dies tut Gutti nicht!
Die Doktorwürde ist zwar angekratzt, ob sie ihm jedoch aberkannt wird, ist noch durch die Prüfungskommission der Universität Bayreuth zu entscheiden.
Noch ist Gutti Träger dieses Titels, da dieser ihm, lt. diverser Presseberichte, Rechtskräftig verliehen wurde.
Eine nachträgliche Aberkennung scheint möglich zu sein. Solange ihm der Doktor noch nicht aberkannt wurde, begeht er keinen Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132 a StGB.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Staatsverträge

Wie Heise berichtet ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Das heißt ab 2013 muß jeder den vollen GEZ Satz zahlen.
Laut einem gewissen Paul Kirchhof soll dies Verfassungsgemäß sein .
Daran zweifle ich etwas, obwohl damit wird gezeigt, daß jeder Mensch gleich ist.
Zum anderen soll morgen wohl die Jugendmedienschutzstaatsvertragnovelle kippen.
Ob das wirklich so ist werden wir sehen. Rein praktisch hätte sich eh nix geändert, da es sich nur um Makulaturen und Ausgestaltungen des bisherigen gehandelt hätte. Dieser wurde auch schon nicht wirklich angewendet. Also wäre die Neufassung auch nur dafür gut gewesen unliebsames zu entfernen. (Soweit mir zu Ohren gekommen ist war die Anwendung beliebt, wenn es um Nazis und Anexorie Blogs ging)
Von daher ist es Rille, ob er durchkommt oder nicht.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Parlamentszwang?

Was zu Teufel ist eigentlich ein parlamentarischer Zwang?
Googlen hat da nicht viel zur Klärung beigetragen.
Daher versuche ich das mal zu sizzieren.
Also im öffentlichen Recht (das ist das was Regelt wie der Staat organisiert ist, wie er sich Verhalten darf und welche Organe, also Teile/Ebenen/Posten und überhaupt existieren) kenn im Parlament das freie Mandat aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 und die Fraktionsdisziplin, welche aus dem Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 abgeleitet wird.
Das freie Mandat muß ich ja nicht näher erläutern. Hierbei handelt es sich bekanntlich um den Prototypen eines demokratischen Parlamentariers.
Hieraus ergibt sich jedenfalls kein "parlamentarischer" Zwang.
Bei der Fraktionsdisziplin handelt es sich um das (so hoffe ich doch) was die Medien allgemein als Fraktionszwang kategorisieren.
Das heißt also, Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin sind nicht das gleiche.
Die Fraktionsdisziplin ist in Zeiten der Spezialisizerung vieler Dinge notwendig geworden um ein einigermaßen einheitliche Standpunkt nach außen zu vetreten. Das heißt der Mandatsträger der Partei darf zwar in Einzelfällen selbst entscheiden, aber diese und auch seine sonstigen Entscheidungen sollten sich grob an die Linie der Partei halten, damit diese nicht unglaubwürdig wird.
Ein Fraktionszwang dagegen ist an sich nicht erwünscht, weil der Zwang ist dahingehend gemeint, daß der Fraktionsvorsitzende sagt, es werde so entschieden und gut ist. Also muß der entsprechende Mandatsträger sich daran halten, da die Fraktion sonst Sanktionsmaßnahmen gegen ihn führen könnte. Eine solche Sanktion wäre zum Beispiel ein Ausschluss aus der Wahlliste für die kommende Wahlperiode. Dies hat nichts mit einer Demokratie an sich zu tun. So würde es auch reichen wenn man lediglich die Partei wählt, und die dann einen Repräsentanten abstellt, der die Wünsche der Partei mit den Stimmen, die ihr im Verhältnis zustehen, im "Parlament" abliefert. Da braucht es keine teuren Mandatsträger.
Dementsprechend ist innerhalb der Fraktion bereits ein Zwang nicht erwünscht.
Jetzt übertragen wir diesen Zwang auf das Landesparlament. Das heißt alle Parlamentarier müssten sich an daran halten was der Abgesandte der stärksten Partei aus seiner Zentrale mitbringt. Daher bräuchte nur noch die stärkste Partei etwas in der Regierung tun. Das heißt es gebe keine Opposition mehr. Weil widersprüche ziehen Konsequenzen nach sich. Gut das haben ziehen sie auch so. Bei einem Zwang jedoch nur negative. Aber bei dem jetzigen Stand könnte eine Auflehnung gegen die etablierte Politik sogar positive Nachwirkungen haben.
Aber das sieht man nicht, da man "Macht" hat. Diese zu nutzen, außer die Diäten zu kassieren, fällt dieser "jungen und aufstrebenden" kommenden Volkspartei auch nicht ein. Lieber Merkel like an der Macht aussitzen.
Das hätte ich nach den (meist) positiven Meldungen über diese Partei nicht erwartet, das gerade sie als demokratisches Vorbild eine Ausrede bringt, um ein Versprechen nicht halten zu müssen, für die sich selbst andere Parteien zu schade sind.
Hoffen wir, sowas wird bei unseren Parteien nicht zu Gewohnheit (auch wenns leider anders aussieht).

JMSTV-E

Eigentlich wollte ich selber was zu dem Thema der Novelle des Jugendmediensutzstaatsvertrages schreiben,auf das ich insbesondere durch die unwählbarkeit der Grünen&lt aufmerksam geworden bin, aber als ich mit dem Text fertig war hab ich irgendwie das falsche gedrückt.
Dafür gibt es halt einen Link zu RA Neubauer's Blog wo das Thema mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag etwas genauer, als wie ich es gemacht hatte, auseinandergenommen wird.
Viel Spaß beim lesen ;)
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