Donnerstag, 24. Februar 2011

4

Da letzte Nacht der Schatten in der Küche war, postiere ich mich diese Nacht auch in der Küche und warte auf den Einbruch der Nacht ohne Licht anzumachen.
Diesmal jedoch kamen die Geräusche aus dem Wohnzimmer. Der Unruhestifter war bereits weg, als ich jenes Zimmer betrat.
Also legte ich mich wieder schlafen, um ihn gegebenenfalls nächste Nacht zu stellen.

Mittwoch, 23. Februar 2011

3

Diesmal habe ich mich entschlossen, wach zu bleiben, um zu gucken, wann das Geknarze der Dielen anfängt, und wieso eigentlich.
Als es anfängt springe ich sofort auf um zu schauen, was meinen Fußboden dazu antreibt solche Geräusche von sich zu geben.
Ich sehe in der Küche nur noch ein Schatten entfleuchen. Scheinbar wurde derjenige den ich auflauern wollte meiner eher Gewahr als ich seiner.
Wie er jedoch in mein Haus gekommen und auch wieder heraus ist, die Fenster sind zu, und die Tür verschlossen, frage ich mich dennoch.

Dienstag, 22. Februar 2011

Wie schnell hat man Plagiate

So, aus aktuellem Anlaß werde ich mal was über das Urheberrecht schreiben.
Also folgender Fall ist aufgetreten, jemand veröffentlicht einen Text auf seiner Internetpräsenz. Dieser Text stammt offensichtlich nicht von dem Inhaber und Benutzer dieser Präsenz. Er hat allerdings auch keinen Link zu dem Original dieser Zeilen bzw. nennt den eigentlichen Urheber nicht.
Kurz der Urheber ist gem. § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes. Diesem stehen laut diesem Gesetz auch diverse Rechte zu. Unter anderem kann der Urheber das Nutzungsrecht des Werkes gem. § 34 I UrhG übertragen. Dieses ist hier nicht geschehen. Jedoch ist durch eine andere Quelle offensichtlich, dass der Text frei zugänglich ist. Das Werk wurde gem. 6 I UrhG Öffentlich gemacht. Daher besteht hierbei kein Problem für unseren Inhaber. Höchstens darin, dass er den Text ebenso auf seiner Seite veröffentlicht hat, statt nur einen Link auf die Originalquelle zu legen. Der Urheber kann gem. § 12 I UrhG bestimmen, wo und wie sein Werk veröffentlich wird. Dies hat der Urheber, indem er auf seine Seite diesen Text zugänglich gemacht hat. Fraglich ist aber, darf auch unser Inhaber diesen Text frei nutzen? Das hängt davon ab, ob und wie es Lizenzen für diesen Text gibt. Kein Problem besteht, falls der Text unter eineCC Lizenz steht, da der Text weder verändert noch zu kommerziellen Zwecken verwendet wurde.
Wenn keine solche Lizenz besteht, wie geht es dann? Also bei lt. den §§ 15 UrhG stehen dem Urheber alle Verwertungsrechte offen. Diese kann der natürlich auch anderen einräumen gem. § 31 UrhG. Hat der Urheber die Nutzung und Weiterverbreitung seines Werkes nicht zugestimmt, kann man dieses immer noch über Zitate gem. § 51 UrhG nutzen. Daher auch über die Quellenangabe mittels Link. Voraussetzungen hierfür ist, dass die Nutzung in dem Umfang für den Zweck gerechtfertigt ist.
Das heißt das Zitat muss für einen bestimmten Zweck, wie etwa zur Untermauerung einer These oder als Grundlage einer Meinung genutzt werden. Umfang bedeutet m.E. das nur die zur Erreichung des Zweckes erforderlichen Teile des geschützten Werkes genutzt werden sollten. Das heißt man darf Zitate, also fremde Texte oder deren Teile, für eigene Arbeiten nutzen. Diese müssen jedoch gekennzeichnet sein, sodass klar ist wer der Urheber des Textes ist. Dieses Recht hat er gem. § 13 UrhG.
Was heißt das jetzt für den Inhaber unserer Domain?
Eine CC-Lizenz noch eine sonstige Einräumung des Rechtes auf Weiterverbreitung ist nicht ersichtlich. Ebenso liegt keine Quellenangabe vor.
Somit verstößt unser Inhaber gegen das Urheberrecht.
Über die Rechtsfolgen lasse ich mich jetzt nicht aus, es reicht zu wissen, das solche eintreten können.

Edit 2011-02-22
Was ich gestern vergessen habe, zu den Zitaten gibt es auch noch den § 63 UrhG, eine Vorschrift über die Quellenangaben :)

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Diese Nacht hat es wieder im Haus geknarzt. Doch sobald ich mich aufgerafft habe, zu schauen, warum die Dielen diese Geräusche von sich geben, hat es aufgehört. Daher beschließe ich, wieder weiterzuschlafen.

Unwissenheit

Aus der Diskussion um den Herr von und zu Guttenberg an sich halte ich mich heraus.
Aber es gibt einige Sachen, wo man denken sollte, das gerade Juristen nachdenken.
So wurde in diesem Blog die Meinung geäußert, das sich der Herr von und zu strafbar gem. § 132 a StGB machen würde.
Dies tut Gutti nicht!
Die Doktorwürde ist zwar angekratzt, ob sie ihm jedoch aberkannt wird, ist noch durch die Prüfungskommission der Universität Bayreuth zu entscheiden.
Noch ist Gutti Träger dieses Titels, da dieser ihm, lt. diverser Presseberichte, Rechtskräftig verliehen wurde.
Eine nachträgliche Aberkennung scheint möglich zu sein. Solange ihm der Doktor noch nicht aberkannt wurde, begeht er keinen Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132 a StGB.

Montag, 21. Februar 2011

1

Ich wache auf. Es knarzt. Wieso um knarzt es? Ich bin allein. Die Dielen geben doch sonst keine Geräusche von sich.
Daher stehe ich auf. Das knarzen hört auf.
Also lege ich mich wieder hin und schlafe weiter.

Donnerstag, 13. Januar 2011

blood

blood
bloody carnage,
the really bloodiest carnage i've ever seen,
my chilli on sunday ;)

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Gebührenrechner

Gerade auf einer Anwaltseite gefunden, ein Gebührenrechner das heißt, auch wenn das Teil nicht hundertprozent genau ist (insbesondere wegen Streitwerten die sich auch vor Gericht gerne mal verschieben) hat der zukünftige Mandat zumindest eine grobe Übersicht der zu erwartenden Kosten.
Für diese Idee gibbet doch mal nen Daumen ;)

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Staatsverträge

Wie Heise berichtet ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Das heißt ab 2013 muß jeder den vollen GEZ Satz zahlen.
Laut einem gewissen Paul Kirchhof soll dies Verfassungsgemäß sein .
Daran zweifle ich etwas, obwohl damit wird gezeigt, daß jeder Mensch gleich ist.
Zum anderen soll morgen wohl die Jugendmedienschutzstaatsvertragnovelle kippen.
Ob das wirklich so ist werden wir sehen. Rein praktisch hätte sich eh nix geändert, da es sich nur um Makulaturen und Ausgestaltungen des bisherigen gehandelt hätte. Dieser wurde auch schon nicht wirklich angewendet. Also wäre die Neufassung auch nur dafür gut gewesen unliebsames zu entfernen. (Soweit mir zu Ohren gekommen ist war die Anwendung beliebt, wenn es um Nazis und Anexorie Blogs ging)
Von daher ist es Rille, ob er durchkommt oder nicht.

Samstag, 11. Dezember 2010

Gebirge

Der Stoff wird abgestreift, das Gebirge freizulegen,
Ein Kampf mit der Schlange aus Leder,
ihrem widerspenstigen metallenen Kopf,
Der Kampf ist gewonnen, auch die Schlange wird abgestreift,
und mit ihr ein weiteres Stück Stoff um sich auch dem Tal zu nähern,
Und wieder wird Stoff, feiner als vorher, nach langem aber geübten Kampf über die Haut gezogen,
Das Gebirge ist frei, welches es zu erkunden gilt,
Der Forscherdrang zieht weiter nach unten,
Eine Vertiefung hindert das zu schnelle abgleiten,
Die Pause dient zur Erkundung dieser,
Nach der Pause zieht es weiter nach unten, den letzten feinen Stoff zu entfernen, das feuchte Tal zu befreien,
Die Erkundung des feuchten Tals bringt Erleichterung
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